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Umsatzsteuer-Erhöhung für elektronische Dienste

Weil Amazon und Apple nur 3% gezahlt haben, müssen ab dem 01.01.2015 alle B2C-Anbieter die Höhe der Umsatzsteuer nach dem Wohnsitz des Kunden berechnen. Shopbetreiber haben die Wahl: Verwendung einheitlicher Endpreise, Wohnort des Kunden bereits vor der Auswahl der Produkte abfragen oder Leistungen nur an inländische Verbraucher.