Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Abonnement, die Lieferung und die Bezahlung des Netzwirtschaft-Newsletters („Journal“). Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

Der Netzwirtschaft-Newsletter („Journal“) ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst für Unternehmer und Unternehmen, der Ihnen per E-Mail übermittelt wird. Der Dienst ermöglicht ggf. auch den elektronischen Zugriff auf redaktionelle Inhalte, die im Internet zum Abruf bereit gehalten werden.

1 Vertragsschluss

1.1 Der Bezug des Netzwirtschaft-Newsletters („Journal“) setzt eine Registrierung über das dafür vorgesehene Formular auf der Website von Netzwirtschaft und die Einverständniserklärung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Namen und eine Rechnungsanschrift angeben. Das Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars ist ein bindendes Angebot, das Netzwirtschaft annehmen kann. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; Netzwirtschaft kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem wir Ihnen auf die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars für den Newsletter eine Bestätigungsmail zusenden. Ihr Vertragspartner ist

VNW Verlag für Netzwirtschaft UG (haftungsbeschränkt) („Netzwirtschaft“), vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Jahn, Baseler Straße 27, 12205 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), Registernummer:  HRB 164133, USt.-IdNr.: DE300560180.

Sie erreichen uns per E-Mail unter redaktion@netzwirtschaft.net.

1.2 Nach wirksamem Vertragsschluss und Zahlung (vgl. unten Ziffer 2.2) versendet Netzwirtschaft jeden Netzwirtschaft-Newsletter („Journal“), sobald dieser erschienen ist, an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Der Erhalt des Newsletters durch den Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden, weil dieser auf Umständen beruht, der außerhalb des Einflussbereichs von Netzwirtschaft liegen (zum Beispiel funktioniere Telekommunikationsinfrastruktur, Internet-Zugang des Kunden etc.). Netzwirtschaft schuldet daher nur das Absenden des Newsletters über einen bestehenden Internetzugang von Netzwirtschaft. Netzwirtschaft wird im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren von Netzwirtschaft zu verantwortende Störungen unverzüglich beseitigen.

1.3 Netzwirtschaft behält sich vor, den Leistungsumfang des Newsletters anzupassen, insbesondere die Häufigkeit des Erscheinens, Inhalt und Umfang des Newsletters oder, wenn technische Neuerungen dies erfordern.

2 Laufzeit und Zahlung

2.1 Sie erhalten den Netzwirtschaft-Newsletter („Journal“) für den von Ihnen bei der Registrierung angegeben Zeitraum („Laufzeit“). Sofern Sie nicht mit Frist von zwei Wochen zum Ablauf der Laufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums schriftlich oder in Textform kündigen, verlängert sich das Abonnement jeweils um den Zeitraum, der der initialen Laufzeit entspricht.

2.2 Der Abrechnungszeitraum entspricht der Laufzeit des Abonnements. Alle Zahlungen werden zu Beginn eines Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig. Es gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise und frei von Kosten zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe an Netzwirtschaft zu zahlen.

2.3 Netzwirtschaft ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss Netzwirtschaft innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung im Newsletter oder an anderer Stelle in Schrift- oder Textform zugehen.

2.4  Netzwirtschaft sieht eine oder mehrere Zahlungsarten vor. Ein Anspruch auf weitere Zahlungsarten besteht nicht. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen Belege über die Entgelte ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Netzwirtschaft ist berechtigt im Falle von Rücklastschriften einen Betrag von jeweils EUR 3,00 zu verlangen.

2.5  Die Auslieferung der kostenpflichtigen Newsletter ist davon abhängig, dass zuvor alle fälligen Zahlungen für den jeweiligen Bezugszeitraum vollständig geleistet sind. Im Fall der verspäteten Zahlung besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der in der Zwischenzeit erschienenen Ausgaben des Newsletters. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3 Nutzungsbedingungen

3.1  Der Netzwirtschaft-Newsletter („Journal“) und insbesondere die dauerhafte Speicherung sind nur zur eigenen Nutzung einer natürlichen Person, nämlich des Inhabers der E-Mail-Adresse, gestattet, die im Rahmen der Registrierung angegeben wurde. Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung an Dritte sind, insbesondere auch die Nutzung von E-Mail-Adressen mit Sammelpostfächern, nicht gestattet und stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Ebenso untersagt ist jede Zugänglichmachung des Netzwirtschaft-Newsletters („Journal“) an Dritte – sowohl im öffentlich zugänglichen Internet als auch in einem Intranet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes.

3.2  Netzwirtschaft behält sich vor, Sie im Falle eines Missbrauchs temporär oder dauerhaft zu sperren, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Netzwirtschaft ist berechtigt, den Newsletter oder die Inhalte mit sinnlich nicht wahrnehmbaren Wasserzeichen und/oder mit technischen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Identifizierung von Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen zu versehen.

4 Haftung

4.1  Netzwirtschaft unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um Ihnen den Newsletter vertragskonform, störungsfrei und rechtzeitig zu übermitteln.

4.2  Für Schäden auf Grund der Nutzung von Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit haftet Netzwirtschaft nach den Regelungen des TKG.

4.3  Im Übrigen haftet die Netzwirtschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.

4.4  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Netzwirtschaft im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Netzwirtschaft durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Netzwirtschaft eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

4.5  Für den Verlust von Daten haftet Netzwirtschaft bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 4.4 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

4.6 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhanden Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

4.7  Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

5 Daten und Datenschutz

5.1  Sie versichern und stehen dafür ein, dass alle von Ihnen angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie verpflichten sich, Netzwirtschaft Änderungen Ihrer Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen.

5.2  Netzwirtschaft berücksichtigt bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange seiner Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir vor allem zu Zwecken des Kundenservice, insbesondere zur Rechnungsstellung. Änderungen der E-Mail-Adresse, an die der Netzwirtschaft-Newsletter („Journal“) übermittelt werden soll, sind mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen.

5.3  Netzwirtschaft verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zur Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch an Dienstleister weiter (z. B. Datenerfasser, Auslieferer). Sofern für ausgewählte Maßnahmen Bonitätsprüfungen erforderlich sind, erfolgt ggf. ein Datenaustausch mit entsprechenden Dienstleistern. Darüber hinaus verarbeitet und nutzt Netzwirtschaft die personenbezogenen Daten seiner Kunden für eigene Werbung und Marktforschung sowie ggf. für Marketingzwecke Dritter. Dritten werden personenbezogene Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden ausschließlich für postalische Werbezwecke (keine E-Mail- oder Telefonwerbung) und selbstverständlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen übermittelt.

5.4 Der Kunde kann der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder Marktforschung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an Netzwirtschaft widersprechen. Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages.

6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1  Netzwirtschaft behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen AGB werden Ihnen per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Netzwirtschaft wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen.

6.2  Alternativ zu Ziffer 6.1 können dem Nutzer die geänderten AGB auch im Zuge seiner nächsten Anmeldung in einem etwaig geschlossenen Bereich präsentiert werden. Die geänderten AGB werden vereinbart, indem Sie ihnen im Zuge Ihrer nächsten Anmeldung zustimmen. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie ihrer Geltung nicht innerhalb von einem Monat nach der erstmaligen Präsentation widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Netzwirtschaft wird Sie im Zuge der Präsentation der geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen.

6.3  Im Falle Ihres Widerspruchs, haben sowohl Sie als auch Netzwirtschaft das Recht, die Nutzungsvereinbarung durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nach den Ziffern 6.1 und 6.2 besteht überdies weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für Sie bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten des Newsletters zu Ihrem Nachteil einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den AGB angelegten Verpflichtungen für den Nutzer.

7 Schlussbestimmungen

7.1  Erfüllungsort ist Berlin.

7.2  Der Kunden kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Netzwirtschaft auf einen Dritten übertragen.

7.3  Netzwirtschaft ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Netzwirtschaft haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

7.4  Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

7.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich entspricht bzw. dieser möglichst nahe kommt.